Mit der neuen Holzbau-Richtlinie und der aktualisierten Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen wird das Bauen mit Holz in Baden-Württemberg künftig einfacher und flexibler. Die Regelungen erweitern den Anwendungsbereich unter anderem auf Gebäude der Gebäudeklasse 5 sowie auf Sonderbauten, teilweise unter zusätzlichen Brandschutzauflagen. Eine generelle Größenbegrenzung entfällt.
Die neuen Vorgaben treten am 12. Januar 2026 in Kraft. Ziel ist es, Planungs- und Bauprozesse zu vereinfachen sowie Zeit und Kosten zu sparen. Gleichzeitig gelten künftig weitgehend einheitliche technische Regelungen mit anderen Bundesländern.
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