E-Mobilität – Förderung für Ladeinfrastruktur

Im Rahmen des Programms Charge@BW fördert das Land Baden-Württemberg die Installation von Ladepunkten inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betrieblich genutzte Ladepunkte) und öffentlichen Raum. Gefördert werden 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt. Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG) oder auch Unternehmergesellschaften mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Zuwendungsfähig sind alle einmaligen Ausgaben, welche in unmittelbarem Zusammenhang mit der Installation des geförderten Ladepunktes stehen und notwendig sind. Bei Leasing/Miete/Contracting sind die jeweils monatlichen Raten förderfähig. Anträge für das Landesprogramm Charge@BW können noch bis einschließlich 31. Mai 2021 bei der L-Bank eingereicht werden. Ab dem 01. Juni werden entsprechende Förderanträge nur noch über den Bund möglich sein.

Information:www.vm.baden-wuerttemberg.de