Förderung für Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen

Im Rahmen der Förderrichtlinie "Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen" wird der Erwerb und die Errichtung einer neuen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten gefördert. So sollen Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz für Beschäftigte von Kommunen und Unternehmen geschaffen werden. Gefördert werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt. Die Förderung durch das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) deckt 70 Prozent der Ausgaben und maximal 900 Euro pro Ladepunkt ab. Anträge können seit dem 23. November 2021 über das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Information:www.nationale-leitstelle.de