Förderung für temporäre Ausbildung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Rahmen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ eine zweite Förderrichtlinie zur Auftrags- und Verbundausbildung veröffentlicht. Kleine und mittlere Betriebe können bis Ende Juni 2021 eine Förderung bekommen, wenn sie temporär (mindestens 6 Monate) Auszubildende übernehmen, die coronabedingt in ihrem Betrieb vorübergehend nicht ausgebildet werden können. Diese Förderung von Auftrags- und Verbundausbildungen in Höhe von 4.000 Euro kann bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) beantragt werden.

Information:www.bmbf.de