Förderung von Investitionen über das ELR-Programm

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet mittelständischen Unternehmen, die in ländlich geprägten Orten in Baden-Württemberg investieren, günstige Finanzierungsmöglichkeiten. Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm 2016 können von Gemeinden bis zum 12. Oktober gestellt werden. Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2016 ist ein Aufnahmeantrag mit Darstellung der strukturellen Ausgangslage, der Entwicklungsziele, des Maßnahmenplans sowie des Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts.