Überbrückungshilfe III nun auch für größere Unternehmen

Das Bundeswirtschaftsministrium gab bekannt, dass die Höchstgrenze für den Jahresumsatz bei der Überbrückungshilfe III entfällt. Es können nun auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro Überbrückungshilfe III beantragen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern.

Information: www.baden-wuerttemberg.de