Landesförderprogramm „Liquiditätskredit (Plus)“

In der aktuellen Krise möchte das Land Baden-Württemberg Unternehmen aus dem Mittelstand unterstützen. Das Landesförderprogramm „Liquiditätskredit (Plus)“ startet am 1. Dezember 2022 und ist befristet bis 31. März 2023. Es hat zum Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups sowie Freiberuflern mit einem befristeten Kredit-Förderprogramm mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss rasch zu helfen. Mit dem Liquiditätskredit (zwischen 10.000 Euro bis fünf Millionen Euro) sollen die Unternehmen in der Lage sein, sich mit fehlenden Betriebsmitteln ausstatten zu können. Unternehmen mit einem sehr hohen Energiekostenanteil (mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz) erhalten auf Nachweis zusätzlich zum günstigen Zinssatz von derzeit 2,1 Prozent (in der besten Bonitätsklasse) einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent, maximal 300.000 Euro. Förderfähig sind außerdem Betriebsmittel zur Konsolidierung, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit, für Umschuldungen oder auch etwa zur Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten sowie Mittel für Betriebsübernahmen. Des Weiteren wird es vom 1. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2023 eine spezifische Beratungsunterstützung in Form einer „Krisenberatung Energiekostenentlastung“ geben.

Weitere Informationen: www.baden-wuerttemberg.de