Förderprogramm "Charge@BW"

Seit 1. August 2021 können wieder Förderanträge für das Programm Charge@BW gestellt werden. Die Anträge können vor dem Maßnahmenbeginn gestellt werden oder als Ausnahme im Rahmen des zulässigen vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Gefördert werden die Installation von Ladepunkten inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb sowie Leasing/Miete/Contracting in Baden-Württemberg im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betrieblich genutzte Ladepunkte, Wohngebäude) und öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen) mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 2.500 Euro pro Ladepunkt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und FreiberuflerInnen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Information und Bewerbung: www.l-bank.de