Innovationsberatung „go-Inno“ für kleine Unternehmen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Richtlinie für das Förderprogramm „go-Inno“ (BMWi-Innovationsgutscheine) bis Ende 2020 verlängert. Kleine Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe und Handwerk können somit auch künftig die Leistungen von autorisierten Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen. Die Gutscheine decken bis zu 50 % der dabei entstehenden Kosten ab, sowohl für eine Potenzialanalyse als auch für das Realisierungskonzept eines Innovationsprojektes. Die Unternehmen tragen nur den Eigenanteil, ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich.