Innovationsfinanzierung 4.0

Die L-Bank unterstützt – in Zusammenarbeit mit der KfW – mit der Innovationsfinanzierung 4.0 Vorhaben, die für die Zukunfts-und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen von großer Bedeutung sind: Innovationsvorhaben, Digitalisierungsvorhaben, Vorhaben von innovativen Unternehmen nach der Definition des Europäischen Investitionsfonds sowie Innovationsvorhaben entlang der Wertschöpfungskette Mobilität. Gefördert werden KMU der gewerblichen Wirtschaft ebenso wie Angehörige freier Berufe. Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens, das über Hausbanken ausgereicht wird, sowie durch einen Tilgungszuschuss. Beantragt wird der Kredit im Hausbankverfahren, d.h. das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank und diese leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält dann von der L-Bank den Förderkredit, den sie an das Unternehmen auszahlt. Falls das Unternehmen nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügt, kann die Hausbank eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder bei der L-Bank beantragen. Start der Innovationsfinanzierung 4.0 ist am 1. Juli.