Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Ab dem 15. Juni 2021 geht der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen an den Start. Der Sonderfonds unterstützt Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: 1. Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die bei Beachtung Coronabedingter Hygienebestimmungen mit reduziertem Publikum stattfinden. Sie steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. 2. Einer Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Sie betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Personen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Information:www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de