Abmahnfalle Internet

WiRO-UnternehmerTREFF gibt Einblicke

Quelle: WiRO - Autor: WiRO - Bild: WiRO

Aalen/ Heidenheim. „Das Internet – eine Falle für dessen Nutzer, ein guter Arbeitsbeschaffer für Anwälte“, stieg Prof. Dr. jur. Jürgen Strauß schmunzelnd in seinen Vortrag im Rahmen des WiRO-UnternehmerTREFFs digital am 8. Dezember ein. Unter dem Titel „Abmahnfalle Internet“ gab der hauptamtliche Professor an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Aalen einen anschaulichen Überblick zu den wesentlichen Fallstricken rund um die Nutzung des Internets.

„Die Vorteile des Internets begründen gleichzeitig auch dessen Risiken im Hinblick auf mögliche Rechtsverstöße“, erklärte Prof. Strauß. Dabei stecke in der Regel keine böse Absicht, sondern Unwissenheit oder mangelnde Sorgfalt dahinter. „Die Geschwindigkeit und Verfügbarkeit an Daten erhöht sich stetig. Über eine einfache Suchmaschinenanfrage stehen in Sekundenschnelle sämtliche Informationen ohne großen technologischen Aufwand bereit. Allerdings fehlt es oftmals an der nötigen Genauigkeit bei deren Verwendung“, fasste der Rechtsexperte den Sachverhalt zusammen.

Nicht nur im gewerblichen Bereich seien bestimmte Aspekte bei der Internet- und Datennutzung zu berücksichtigen. Diesem „Irrtum“ unterlägen oftmals auch Vereine, wenn es beispielsweise um die Verwendung von Google-Karten zur Anfahrtsbeschreibung auf der Homepage gehe.

Ebenso wenig gelte: Was im Internet frei verfügbar ist, kann bedenkenlos verwendet werden.  „Kostenlos bedeutet nicht unbedingt grenzenlos“, brachte es Prof. Strauß auf den Punkt. Insbesondere bei der Bildernutzung müsse auch bei kostenfreien Datenbanken auf die konkreten Lizenzmodelle geachtet werden.

Als weitere typische Stolperfallen ging Prof. Strauß auf Texte und Pflichtangaben ein. Letztere umfassen nicht nur das allbekannte Datenschutzrecht, sondern zum Beispiel auch die Impressumspflicht bei Betreiben einer eigenen Homepage. Weitere Abmahngründe sind irreführende Angaben beziehungsweise unlauterer Wettbewerb. Dazu zählen gefälschte, gekaufte oder auch veraltete Kundenbewertungen. Ebenso unzulässig sind sachlich nicht notwendige Bezugnahmen auf (meist bekannte) Mitbewerber.

Die intensive Diskussions- und Fragerunde im Nachgang an den Fachimpuls verdeutlichte, wie brisant das Thema in der Unternehmerschaft ist und welch teils noch großer Aufklärungsbedarf besteht.