BMWK: Grafik Klimaschutzverträge

Förderprogramm Klimaschutzverträge

Das Förderprogramm Klimaschutzverträge unterstützt Industrieunternehmen dabei, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, die sich andernfalls nicht rechnen würden (z.B. in der Stahl-, Zement-, Papier- oder Glasindustrie). Dadurch werden unmittelbar große Mengen Treibhausgas eingespart. Vor allem wird aber die dringend notwendige Markttransformation angestoßen: Klimaschutzverträge setzen einen Anreiz, dass die erforderlichen Technologien und Infrastrukturen schon jetzt in Deutschland entwickelt und gebaut werden. Dadurch entstehen etwa Produktionsanlagen und Pipelines für Wasserstoff, Know-how in der Finanzierung, dem Bau und dem Betrieb von klimafreundlichen Anlagen sowie Märkte für klimafreundliche Endprodukte (grüne Leitmärkte). 

Das Förderprogramm bedient sich eines Auktionsverfahrens: Unternehmen müssen bieten, wie viel staatliche Unterstützung sie benötigen, um mit ihrer transformativen Technologie eine Tonne CO2 zu vermeiden. Dadurch erhalten nur diejenigen Unternehmen den Zuschlag für einen Klimaschutzvertrag, die besonders günstig ihre Produktion umstellen. Im Gegenzug entfallen im gesetzlichen Rahmen die sonst üblichen Dokumentations- und Nachprüfpflichten, die zu einer hohen Belastung von Unternehmen und zu aufwändigen Bewilligungsverfahren geführt haben.

Bis zum 07.08.2023 haben Unternehmen Zeit, erste Informationen zum geplanten transformativen Vorhaben einzureichen. Hierfür hat das BMWK auf seiner Webseite entsprechende Formulare hinterlegt: www.bmwk.de/klimaschutzvertraege

Weitere Informationen: Infoblatt Klimaschutzverträge DGB (PDF)